Die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) wurde kürzlich geändert. § 13 sowie die Anlagen 1 (Mindestmaße und Schonzeiten) und 3 (Gewässer mit Winterschonzeit) erhielten neue Fassungen. Die Verordnung ist hier einsehbar.
Eine Zusammenfassung aller derzeitigen Mindestmaße und Schonzeiten in Schleswig-Holstein nach BiFVO und KüFVO bietet der LSFV hier an.
Quelle: Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (lsfv-sh.de)
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